Abrechnung
Seit Mai 2017 verfüge ich über eine Kassenzulassung und kann damit direkt über Ihre Versichertenkarte der gesetzlich Versicherten mit der Krankenkasse abrechnen.
In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auch von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Modalitäten.