„Lass dich nicht unterkriegen, sei frech und wild und wunderbar!“
Astrid Lindgren

Kathrin Drewelies

Praxis für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie- Verhaltenstherapie

Schweigepflicht


Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über den oder die Patienten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/ Bezugspersonen bzw. der Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht. Wenn es für die Arbeit wichtig werden sollte, sich mit Kindergarten, Schule, Ärzten, Ergotherapeuten oder anderen auszutauschen, ist hierfür eine (schriftliche) Schweigepflichtsentbindung  ALLER Sorgeberechtigten nötig. 

Gleichzeitig halte ich auch eine gewisse „Verschwiegenheit“ vor den Eltern für wichtig. Wenn Ihr Kind mir Inhalte anvertraut, ist es für die therapeutische Beziehung sehr wichtig, dass ich Ihnen diese nicht über den Kopf Ihres Kindes hinweg weiter erzähle. Es versteht sich aber von selbst, dass diese Haltung aufgehoben ist, sobald es sich um gefährdende Sachverhalte handeln sollte.