Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über den oder die Patienten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/ Bezugspersonen bzw. der Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht. Wenn es für die Arbeit wichtig werden sollte, sich mit Kindergarten, Schule, Ärzten, Ergotherapeuten oder anderen auszutauschen, ist hierfür eine (schriftliche) Schweigepflichtsentbindung ALLER Sorgeberechtigten nötig.
Gleichzeitig halte ich auch eine gewisse „Verschwiegenheit“ vor den Eltern für wichtig. Wenn Ihr Kind mir Inhalte anvertraut, ist es für die therapeutische Beziehung sehr wichtig, dass ich Ihnen diese nicht über den Kopf Ihres Kindes hinweg weiter erzähle. Es versteht sich aber von selbst, dass diese Haltung aufgehoben ist, sobald es sich um gefährdende Sachverhalte handeln sollte.